Allgemeine Geschätsbedingungen

1. Leistungsvereinbarung

1.1. Die Leistungen der Hochzeitsassistentin beinhaltet konkret die Planung und/oder Organisation der Hochzeit oder Einzelleistungen der/des Auftraggebers/in so wie in der Kostenaufstellung vereinbart.

1.2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass die Hochzeitsassistentin in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen darf, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden.

 

2. Beratungshonorar und sonstige Leistungen des/der Auftraggeber/in

2.1. Das Beratungshonorar der Hochzeitsassistentin wird je nach Aufwand der Organisation mit dem/der Auftragsgeber/in/n im Vorhinein vereinbart.

2.2. Als Anzahlung sind 50 % des Beratungshonorars spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung auf das angeführte Firmenkonto zu leisten. Die restlichen 50 % sind spätestens am Tag der Hochzeit zu entrichten.

2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % des noch fälligen Betrages verrechnet. Des Weiteren behält sich die Hochzeitsassistentin das Recht vor, erst mit der Planung zu starten, wenn die Anzahlung geleistet wurde.

2.4. Bei Hochzeiten und Beratungsgesprächen außerhalb von Salzburg, wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze Salzburg als Fahrkostenersatz Euro 0,45 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Hochzeit zahlbar ist.

2.5. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Bad Gastein, ist der Hochzeitsassistentin (und Assistent/in) am bzw. vor dem Hochzeitstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Hochzeit zur Verfügung zu stellen.

2.6. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit (bis auf Wiederruf!), der Hochzeitsassistentin ein Hochzeitsfoto zur Verfügung zu stellen, welches auf der Homepage www.theweddingassistant.at bzw. www.wedding-gastein.at veröffentlicht werden darf.

2.7. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich bereit für die Bewirtung der Hochzeitsassistentin & deren Mitarbeiter/in/innen (mind. 2 Personen – “á la Carte”) am Hochzeitstag aufzukommen.

 

3. Stornovereinbarungen

3.1. Bei Stornierung bis zwölf Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 75 %, ab zwölf Wochen vorher von 100 % des Beratungshonorars verrechnet.

3.2. Alle Stornogebühren, die bei den von der Hochzeitsassistentin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftrageber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.

3.3. Sollte der Beratungsvertrag vor Festsetzung eines Beratungshonorars storniert werden, werden als Stornogebühren EUR 55,- inkl. Ust pro von der Hochzeitsassistentin tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verrechnet.